Ausbildungsträger
Für die Ausbildung von Fachkräften
für Arbeitssicherheit sind die gewerblichen Berufsgenossen-schaften und die Unfallkassen der öffentlichen Hand zuständig.
Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben der Deutschen Gesetzlichen Unfall-versicherung (DGUV) als ihrem Spitzenverband diese Aufgabe übertragen.
Ausführende Stelle
Die Ausbildung wird von der Projektgruppe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei Systemkonzept in Köln durchgeführt. Systemkonzept hat den Fernlehrgang, begleitet durch den Beirat, entwickelt und aktualisiert ihn fortlaufend.
Fachkunde
Nach den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (§ 7 ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ist für die Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit folgende Qualifikation erforderlich:
Als Eingangsqualifikation ist eine berufliche Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister erforderlich. Techniker bzw. Meister ohne Prüfung erfüllen diese Eingangsqualifikation auch, wenn sie mindestens vier Jahre als Techniker bzw. Meister tätig waren. Mit Zustimmung des zuständigen Unfallversicherungsträgers und der jeweiligen staatlichen Arbeitsschutzbehörde können auch gleichwertige Qualifikationen in nichttechnischen Berufen anerkannt werden.
Ingenieure, Techniker und Meister müssen zudem eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf der Eingangsqualifikation vorweisen. Ingenieure der Fachrichtung Sicherheitstechnik müssen mindestens eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur nachweisen.
Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde durch erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der erfolgreiche Abschluss des Fernlehrgangs bei der DGUV (Ausbildungsstufen I, II und III) gilt als Nachweis der vom ASiG gestellten Anforderungen an die sicherheitstechnische Fachkunde.
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